
Financial Institutions
UNEP-Erklärung der Finanzinstitute zur Umwelt und zur nachhaltigen Entwicklung
Revidierte Fassung vom Mai 1997
Wir Mitglieder der Finanzdienstleistungsindustrie erkennen, dass eine nachhaltige Entwicklung von der positiven Interaktion zwischen wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie dem Umweltschutz abhängt und die Interessen dieser und künftiger Generationen gegeneinander abwägen muss. Desweiteren erkennen wir, dass die nachhaltige Entwicklung in der gemeinsamen Verantwortung von Regierungen, Wirtschaft und Einzelpersonen liegt. Wir verpflichten uns zu einer aktiven Zusammenarbeit mit diesen Sektoren im Rahmen der Marktmechanismen, um gemeinsame Ziele im Umweltbereich zu erreichen.
1. Verpflichtung zur nachhaltigen Entwicklung
1.1 Wir betrachten eine nachhaltige Entwicklung als wesentliche Komponente erfolgreicher Unternehmensführung.
1.2 Wir sind der Überzeugung, dass eine nachhaltige Entwicklung am ehesten erzielt wird, wenn sich die Märkte in einem geeigneten Rahmen kostenwirksamer Vorschriften und Wirtschaftsinstrumente entfalten können. Den Regierungen aller Länder kommt eine führende Rolle bei der Festlegung und Durchsetzung langfristiger gemeinsamer Prioritäten und Werte im Umweltbereich zu.
1.3 Wir sind der Ansicht, dass der Finanzdienstleistungssektor zusammen mit anderen Wirtschaftssektoren einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten kann.
1.4 Wir sehen in der nachhaltigen Entwicklung eine entscheidende unternehmerische Verpflichtung sowie einen wesentlichen Bestandteil der gesellschaftspolitischen Verantwortung eines jeden Unternehmens.
2. Umweltmanagement und Finanzinstitute
2.1 Wir befürworten ein vorausschauendes Umweltmanagement zur frühzeitigen Erkennung und Vorbeugung potentieller Umweltschäden.
2.2 Wir verpflichten uns, alle auf unsere Geschäftstätigkeiten und Dienstleistungen anwendbaren regionalen, nationalen und internationalen Umweltauflagen zu erfüllen. Wir sind bestrebt, Umweltbelange bei all unseren Aktivitäten, Vermögensverwaltungstätigkeiten und anderen geschäftlichen Entscheidungen in allen Märkten zu berücksichtigen.
2.3 Wir erkennen, dass die Identifizierung und Quantifizierung von Umweltrisiken Bestandteil der üblichen Risikobeurteilungs- und Risikomanagementverfahren im In- und Auslandgeschäft bilden müssen. Im Hinblick auf unsere Kunden betrachten wir die Erfüllung der geltenden Umweltauflagen und einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt als wesentliche Faktoren für eine effiziente Unternehmensführung.
2.4 Wir sind bestrebt, die besten Methoden des Umweltmanagements einschliesslich effizienter Energienutzung, Recycling und Abfallverminderung anzuwenden und Geschäftsbeziehungen zu Partnern, Lieferanten und Vertragsunternehmen mit ähnlich hohen Umweltmassstäben aufzubauen.
2.5 Wir wollen die von uns angewendeten Methoden regelmässig aktualisieren, um relevanten Entwicklungen im Umweltmanagement Rechnung zu tragen. Wir unterstützen die Forschungstätigkeit der Finanzinstitute auf diesen und verwandten Gebieten.
2.6 Wir erkennen die Notwendigkeit regelmässiger interner Überprüfungen und der Kontrolle unserer Tätigkeiten anhand unserer Ziele im Umweltbereich.
2.7 Wir ermutigen die Finanzdienstleistungsindustrie zur Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen, die dem Umweltschutz förderlich sind.
3. Öffentlichkeit und Kommunikation
3.1 Wir empfehlen, dass Finanzinstitute eine Erklärung über ihre Umweltpolitik erarbeiten und veröffentlichen und regelmässig darüber berichten, welche Massnahmen sie getroffen haben, um die Integration von Umweltanliegen im Rahmen ihrer Tätigkeit zu fördern.
3.2 Wir werden unsere Kenntnisse, wo angebracht, unseren Kunden zugänglich machen, damit sie ihre eigenen Bemühungen um Verminderung der Umweltrisiken und Förderung einer nachhaltigen Entwicklung verstärken können.
3.3 Wir werden uns in Umweltangelegenheiten für Offenheit und Dialog mit relevanten Zielgruppen einschliesslich Aktionären, Mitarbeitern, Kunden, Regierungen und der Öffentlichkeit einsetzen.
3.4 Wir ersuchen die Umweltorganisation der Vereinten Nationen (UNEP), den Finanzinstituten zur Förderung der Grundsätze und Ziele dieser Erklärung durch Bereitstellung zweckdienlicher Informationen über eine nachhaltige Entwicklung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Seite zu stehen.
3.5 Wir fordern andere Finanzinstitute auf, diese Erklärung zu unterstützen. Wir verpflichten uns, unsere Erfahrungen und Kenntnisse mit ihnen zu teilen, um die Verbreitung der geeignetsten Methoden zu fördern.
3.6 Wir werden in Zusammenarbeit mit UNEP regelmässig den Erfolg bei der Umsetzung dieser Erklärung überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Anpassungen vornehmen.
Wir, die Unterzeichnenden, befürworten die in dieser Erklärung festgehaltenen Grundsätze und sind bestrebt, in unserer Geschäftspolitik und unseren Aktivitäten die Belange im Umweltbereich und die nachhaltige Entwicklung zu fördern.
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