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Erklärung der Versicherungswirtschaft zum Einsatz für die Umwelt

Vorwort

Die Versicherungswirtschaft ist sich der Tatsache bewusst, dass die wirtschaftliche Entwicklung mit dem Wohl der Menschheit und einer gesunden Umwelt vereinbar sein muss. Diese Notwendigkeit zu missachten kann steigende soziale, umweltbezogene finanzielle Kosten verursachen. Unsere Wirtschaft spielt gemeinsam mit Regierungen, Einzelpersonen und Organisationen bei Handhabung und Verringerung von Umweltrisiken eine wichtige Rolle. Wir sind entschlossen, uns gemeinsam mit den wichtigsten Bereichen wie der Verringerung der Umweltverschmutzung, dem schonungsvollen Umgang mit Natur-und Bodenschätzen und dem Klimaschutz zu befassen. Wir streben realistische und dauerhafte Lösungen an.

1. Allgemeine Grundsätze der dauerhaften Entwicklung

1.1 Wir sehen die dauerhafte Entwicklung im Sinne einer Entwicklung, die den gegenwärtigen Bedürfnissen Rechnung trägt, ohne die Chancen zukünftiger Generationen auf Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse in Frage zu stellen, als grundlegenden Aspekt der vernünftigen Geschäftsgebarung.

1.2 Wir sind überzeugt, dass eine dauerhafte Entwicklung am besten dadurch gewährleistet werden kann, dass man die Märkte in einem geeigneten Rahmen kostenwirksamer Regulativen und wirtschaftlicher Instrumente funktionieren lässt. Die Regierung spielt eine führende Rolle bei der Festlegung und Durchsetzung langfristiger Prioritäten und Werte.

1.3 Wir sehen, dass eine starke und aktive Versicherungswirtschaft durch ihr Zusammenwirken mit anderen Wirtschaftsbereichen und den Verbrauchern einen wichtigen Beitrag zur dauerhaften Entwicklung leistet.

1.4 Wir glauben, dass die bestehenden Fähigkeiten und Techniken unserer Wirtschaft in bezug auf das Verstehen von Ungewissheit, Erkennen und Quantifizieren von Risiken sowie die Reaktion auf Risiken eine wesentliche Kraft in der Bewältigung von Umweltproblemen darstellt.

1.5 Wir erkennen den Grundsatz der Vorsorge, da es unmöglich ist, einige Problemstellungen ausreichend zu quantifizieren und vor allem auch die Auswirkungen in ihrer Gesamtheit ausschliesslich in Zahlen auszudrücken. Es sind Untersuchungen notwendig, um die Unsicherheitsfaktoren zu vermindern, sie können jedoch nicht völlig beseitigt werden.

2. Umweltmanagement

2.1 Wir werden die Umweltrisiken in unseren Schwerpunktaktivitäten stärker berücksichtigen. Zu diesen Aktivitäten zählen Risikomanagement, Verlustverhinderung, Produktentwicklung, Schadensabwicklung und Vermögensverwaltung.

2.2 Wir verpflichten uns, in unserer internen Geschäftstätigkeit und bei der Verwaltung der von uns kontrollierten Sachvermögenswerte auf Umweltbelange Rücksicht zu nehmen.

2.3 Wir überprüfen unsere Managementpraktiken in regelmässigen Zeitabständen und werden dabei einschlägige Entwicklungen auf dem Umweltsektor in die Bereiche Planung, Marketing, Personalverwaltung und -schulung sowie in unsere anderen Schwerpunktaktivitäten integrieren.

2.4 Wir ermutigen zu Forschungsaktivitäten in diesen und damit zusammenhängenden Fragen. Die Reaktionen auf Umweltfragen können in Wirksamkeit und Kosten sehr unterschiedlich sein. Wir ermutigen zu Forschungsaktivitäten, die kreative und wirksame Lösungen aufzeigen.

2.5 Wir unterstützen Versicherungsprodukte und -dienstleistungen, die durch Massnahmen wie Verlustverhinderung und geeignete Vertragsbedingungen umweltschonende Praktiken fördern. Hinsichtlich Forderungen nach Sicherheit und Rentabilität streben wir danach, Umwelterwägungen in unsere Vermögensverwaltung einzubeziehen.

2.6 Wir führen in regelmässigen Zeitabständen interne Ueberprüfungen durch, um festzustellen, inwieweit Umweltbelange berücksichtigt werden und nach Möglichkeit messbare umweltrelevante Ziele und Normen schaffen.

2.7 Wir beachten alle anwendbaren örtlichen, nationalen und internationalen Umweltvorschriften. Ueber die Einhaltung dieser Vorschriften hinaus trachten wir danach, bestmögliche Praktiken des Umweltmanagements zu entwickeln und einzuführen. Wir werden unsere Kunden, Partner und Lieferanten ermutigen, dies ebenfalls zu tun.

3. Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit

3.1 Unter Berücksichtigung des Berufsgeheimnisses sind wir entschlossen, einschlägige Informationen an unsere Treuhänder, Kunden, Vermittler, Aktionäre, Mitarbeiter und Aufsichtsbehörden weiterzugeben. Dies wird zu einer verbesserten Reaktion der Gesellschaft auf Umweltbelange beitragen.

3.2 Durch den Dialog mit Behörden und anderen Gremien wollen wir zur Schaffung eines wirksameren Rahmens für eine dauerhafte Entwicklung beitragen.

3.3 Wir werden zur Umsetzung der Grundsätze und Ziele dieser Erklärung mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) zusammenarbeiten und dessen aktive Unterstützung suchen.

3.4 Wir ermutigen andere Versicherungsinstitute, sich dieser Erklärung anzuschliessen. Wir sind gewillt, unsere Erfahrung und unser Wissen an sie weiterzugeben, um bestmögliche Praktiken zu verbreiten.

3.5 Wir werden mit unseren Umweltaktivitäten an die Öffentlichkeit treten und den Erfolg dieser Erklärung periodisch überprüfen; wir erwarten von allen Unterzeichnern spürbare Erfolge.

 


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